Neu: Informationstechnik
Nun ist es offiziell! Rechtsanwalt Norbert Pfrenger, MSc. (IT) übernimmt als Partner bei QF den Auf- und Ausbau des neuen Kanzleizweiges Cybercrime, Informationstechnik & Multimedia.
Nun ist es offiziell! Rechtsanwalt Norbert Pfrenger, MSc. (IT) übernimmt als Partner bei QF den Auf- und Ausbau des neuen Kanzleizweiges Cybercrime, Informationstechnik & Multimedia.
Berücksichtigung behördlicher Entscheidungen bei der Auslegung von Strafnormen, ZStW 133 (2021), S. 637 ff.
Wir freuen uns, auch in der 24. Aufl. des Juve Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2021/2022 wieder gelistet zu sein – erneut mit einem Stern im Wirtschaftsstrafrecht und diesmal sogar mit zwei Sternen im Steuerstrafrecht.
unser Partner Dr. Bürger hält den Examenskurs im Strafrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg im WS 2021/2022.
Am 15. Juli 2021 sind die Bände 1 und 2 der Praxisfälle in Steuerstrafsachen im Erich Schmidt Verlag erschienen
Band 1 | Externer LinkWir freuen uns sehr über die unmittelbare Aufnahme im aktuellen Juve Steuermarkt
Zu den Anforderungen an den Vorsatz bei § 266a StGB, Anm. zu LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 9. März 2020 – 23 Wi KLs 1/18, in NZWiSt 2021, S. 158 ff.
Unserem Partner Privatdozent Dr. Sebastian Bürger, LL.M. wurde an der Universität Heidelberg die venia legendi für Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts und des Wirtschaftsstrafverfahrensrechts verliehen
Aus QUEDENFELD Rechtsanwälte wurde heute QF-Partner. Die neue Partnerschaftsgesellschaft besteht nun aus den Rechtsanwälten Dr. Dietrich Quedenfeld, Prof. Dr. Markus Füllsack, Axel G. Sauer und Privatdozent Dr. Sebastian Bürger, LL.M.